Schwarze Liste der EU über unsichere Fluggesellschaften
Die gemeinschaftliche schwarze Liste wird am 24. März im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In ihrer elektronischen Fassung ist sie dann auf den Internetseiten der Kommission, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und der nationalen Zivilluftfahrtbehörden für jedermann abrufbar. Reisebüros und Flughäfen sind ebenfalls verpflichtet, die Liste der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen.
Durch die Veröffentlichung der gemeinschaftlichen schwarzen Liste erhalten Fluggäste, die Flugreisen außerhalb der Europäischen Union antreten, wo die Flugverbote nicht gelten, nützliche Informationen. Die Kommission rät, Flugreisen mit Luftfahrtunternehmen auf der schwarzen Liste nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Liste verschafft auch den Verbrauchern Rechte, die bei einem Reiseveranstalter eine Reise gebucht haben, bei der ein Flug außerhalb der Europäischen Union von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das auf der schwarzen Liste steht.
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